Das Gesetzesvorhaben der Arbeitsministerin Andrea Nahles zu angeblicher "Tarifeinheit" ist Gegenstand intensiver Diskussion im Mittelstand. Der MIT-Kreisverband Breisgau-Hochschwarzwald erklärt sich hierzu wie folgt:
Dass Frau Ministerin Andrea Nahles in persona eine der größten Gefahren für die deutsche Wirtschaft im Allgemeinen und für den deutschen Mittelstand im Besonde-ren aus dem Kabinett Merkel darstellt, ist nicht erst seit der weiteren Aushebelung der Tarifautonomie und der Einführung eines Bürokratiemonster namens Mindestlohn offensichtlich. Auch die geplante und zum Glück vorerst abgewiegelte Verschärfung der Arbeitsstättenverordnung mit unter anderem lichtdurchfluteten und klimaregulierten stillen Örtchen für die Mitarbeiter, was übrigens auch im Bundestagsgebäude für er-hebliche Umbaumaßnahmen gesorgt hätte, untermauerte diese Position im Kabinett.
Was aber verleitet eine traditionell linke und überaus ideologisch geprägte Politikerin, sich am Grundgesetz zu vergehen und die Grundrechte der Bevölkerung beschneiden zu wollen. Diesmal allerdings nicht wie von Ihr zu erwarten wäre an den Grund-rechten von Unternehmern und Vermögenden sondern an denen von kleinen Interes-senvertretungen von Arbeitnehmern.
Man kann sich also fragen: „Quo vadis A. Nahles?“
Was auf den ersten Blick wie ein grober Irrläufer oder gar friendly fire aussieht entpuppt sich bei genauem Hinsehen als lupenreine Klientelpolitik.
Der Stachel saß tief, als mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts von Anfang 2010 die Tarifeinheit als unvereinbar mit dem Grundgesetz erkannt wurde und das Gericht dieses aufhob. Da kamen die Streiks der Gewerkschaft der Lokführer (GdL) und der Vereinigung Cockpit e.V. (VC) scheinbar gerade recht um unrechtmäßige - weil unverhältnismäßige - Streiks an den Pranger zu stellen und angeblich die Bevölkerung vor noch größerem Unheil zu retten. In Wahrheit geht es um die Ret-tung der großen Gewerkschaften und Gewerkschaftsverbände und der Wiedereinfüh-rung des Prinzips „ ein Betrieb, eine Gewerkschaft, ein Tarifvertrag“. Die Gefahren die sich aus dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2010 für die großen Arbeit-nehmervertretungen ergeben, schildert Detlef Wetzel, Vorsitzender der IG Metall, auf deren Homepage deutlich. Also muss das Rad wieder zurückgedreht werden - auch wenn dabei Grundrechte auf der Strecke bleiben werden.
Als damals der Mehrwertsteuersatz für Hotel- und Gaststättenbetriebe herabgesetzt wurde, war der Aufschrei in Politik und Presse wegen der „unerträglichen Klientel-politik" groß. Wo bitte bleibt der Aufschrei, wenn ein Mitglied der IG Metall, was Frau Nahles ja ist, Klientelpolitik bis auf die Ebene des Grundgesetzes betreibt.
Um die Belange der Wirtschaft und schon gar nicht des Mittelstandes geht es hier-bei in keiner Weise.
Norbert Müller
Pressesprecher