Der Kreisvorstand der MIT Breisgau- Hochschwarzwald hat in seiner letzten Sitzung in-tensiv Pläne der grün-roten-Regierungskoalition in Baden Württemberg auseinander ge-setzt, wonach bis spätestens 2016 eine gesetzliche Freistellung für eine Bildungszeit von fünf Tagen pro Jahr beschlossen werden soll, so SPD-Justizminister Rainer Stickelber-ger gegenüber dem DGB in seinem Wahlkreis in Lörrach. Ausgangspunkt ist die Vorstel-lung der Kampagne "Gib mir 5" des DGB. Dieses Gesetzesvorhaben der Landesregie-rung hat das Ziel, dass Arbeitnehmer und Auszubildende bis zu fünf Tage im Jahr zu-sätzlich freigestellt werden sollen für "unterschiedliche Maßnahmen" unter anderem "auch für berufliche Weiterbildung", wobei der Wirtschaftsminister des Landes Baden-Württemberg Dr. Nils Schmid in seiner Anfrage auf eine parlamentarische Anfrage der CDU-Landtagsfraktion vom 15.05.2014 es nicht um eine "gesetzliche Fixierung von Wei-terbildungsmaßnahmen" handeln soll, sondern um den Anspruch "auf bezahlte Freistel-lung von der Arbeit" für diese "unterschiedliche Maßnahmen".
Im Endergebnis bedeutet dies, dass über den Lohnfortzahlungsanspruch für Urlaub nach diesem Gesetzesentwurf weitere fünf Arbeitstage vom Arbeitgeber bezahlt werden sol-len, ohne dass das Bildungsziel in irgendeiner Weise präzisiert ist.
Der Vorsitzende des Kreisverbandes, Daniel Hackenjos, wies erneut darauf hin, dass ge-rade in mittelständischen Betrieben Arbeitnehmer im großen Umfange bereits jetzt für berufliche Weiterbildung von der Arbeit freigestellt sind. Dies ist in beiderseitigem Inter-esse, da dies einerseits den Arbeitnehmer qualifiziert und andererseits das Ergebnis dem Mittelstand zur gute kommt. Nach einhelliger Auffassung der MIT hat dieses Geset-zesvorhaben der Landesregierung eine ganz andere Zielrichtung.
Gerade der mittelständische Arbeitgeber soll in Anspruch genommen werden für die Finanzierung von "allgemeinen Maßnahmen", damit Töpferkurse, Ausbildung in Ikebana-Blumenkunst, Seminare in politischer Weiterbildung. Der Mittelstand sieht in diesem unausgewogenem Vorhaben der Landesregierung nicht nur ernste Gefahr für Arbeitsplätze, sondern auch ein weiteres Anwachsen von Bürokratie und schlussendlich auch arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen wegen Lohnansprüchen für solche "allgemeine Maßnahmen".
Der Mittelstand unterstützt jede Weiterbildung und Qualifikation, die den Arbeitnehmer stärkt.
Der Mittelstand kann aber nicht für Finanzierung von allgemeiner Freizeitgestaltung allgemein in Anspruch genommen werden mit zusätzlicher Belastung durch Bürokratie.
Die Stellungnahme des Wirtschaftsministers Dr. Nils Schmid auf die parlamentarische Anfrage vom 15.05.2014 erhärtet den Verdacht, dass die durch die verfehlte Bildungsreform bereits jetzt von der Landesregierung vorausgeahnten Bildungslücken im Nachhinein durch neues Gesetz geschlossen werden soll. Mit Interesse nimmt der Mittelstand zur Kenntnis, dass sich hierfür der Wirtschaftsminister Dr. Nils Schmid verantwortlich fühlt. Während Freizeit soll der Lohn durch die Arbeitgeber weiter gezahlt werden. Begründet wird dies von den DGB-Funktionären, auch "bildungsferne Gruppen stärker für die berufliche Weiterbildung zu gewinnen."
Diese politische Kampagne des DGB ist eine weitere und ernste Bedrohung des größten Arbeitgebers in diesem Land, den mittelständischen Betrieben. Im Endergebnis bedeutet dies, dass über den Lohnfortzahlungsanspruch für Urlaub weitere fünf Arbeitstage be-zahlt werden sollen, ohne dass das Bildungsziel präzisiert ist.
Wie der Vorsitzender des Kreisverbandes Daniel Hackenjos verdeutlichte, leisten gerade die mittelständischen Betriebe einen großen Beitrag für die berufliche Weiterbildung von Arbeitnehmern. Dies ist in beiderseitigem Interesse, da dies einerseits den Arbeitnehmer weiter qualifiziert und andererseits das Ergebnis auch dem Mittelstand zugute kommt. Die Kampagne "Gib mir 5" hat aber eine ganz andere Zielrichtung.
Durch die unpräzise Bestimmung "allgemeine Maßnahmen" soll hier der mittelständische Arbeitgeber in Anspruch genommen werden für Bildungskurse, die in keinem Zusammenhang mehr mit der beruflichen Qualifikation stehen. Töpferkurse sowie Fortbildungskurse in der Ikebana-Bumenkunst sind ebenso Teil "allgemeiner Bildung" wie allgemeine Schulungen im Vereins-Führungsrechts oder für sonstige Ehrenämter.
In dem, vom Justizminister derzeit vorgestellten, Entwurf sieht der Mittelstand nicht nur eine Gefahr für Arbeitsplätze, sondern befürchtet auch eine Zunahme von arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen wegen Lohnansprüchen für solche Weiterbildungsphasen.
Der Mittelstand unterstützt jede Weiterbildung und Qualifikation, die den Arbeitnehmer stärkt. Ohne eine präzise Festlegung durch den Gesetzgeber, welche Zielbereiche der Weiterbildung konkret mit diesem Lohnfortzahlungsanspruch finanziert werden sollen, ist der vorliegende Gesetzesentwurf untauglich.
Der Mittelstand kann nicht für Finanzierung von allgemeiner Freizeitgestaltung in Anspruch genommen werden.
Norbert Müller
Pressespreche