Der Kreisvorstand der MIT Breisgau- Hochschwarzwald hat in seiner letzten Sitzung in-tensiv Pläne der grün-roten-Regierungskoalition in Baden Württemberg auseinander ge-setzt, wonach bis spätestens 2016 eine gesetzliche Freistellung für eine Bildungszeit von fünf Tagen pro Jahr beschlossen werden soll, so SPD-Justizminister Rainer Stickelber-ger gegenüber dem DGB in seinem Wahlkreis in Lörrach. Ausgangspunkt ist die Vorstel-lung der Kampagne "Gib mir 5" des DGB. Dieses Gesetzesvorhaben der Landesregie-rung hat das Ziel, dass Arbeitnehmer und Auszubildende bis zu fünf Tage im Jahr zu-sätzlich freigestellt werden sollen für "unterschiedliche Maßnahmen" unter anderem "auch für berufliche Weiterbildung", wobei der Wirtschaftsminister des Landes Baden-Württemberg Dr. Nils Schmid in seiner Anfrage auf eine parlamentarische Anfrage der CDU-Landtagsfraktion vom 15.05.2014 es nicht um eine "gesetzliche Fixierung von Wei-terbildungsmaßnahmen" handeln soll, sondern um den Anspruch "auf bezahlte Freistel-lung von der Arbeit" für diese "unterschiedliche Maßnahmen".
Im Endergebnis bedeutet dies, dass über den Lohnfortzahlungsanspruch für Urlaub nach diesem Gesetzesentwurf weitere fünf Arbeitstage vom Arbeitgeber bezahlt werden sol-len, ohne dass das Bildungsziel in irgendeiner Weise präzisiert ist.


Der Vorsitzende des Kreisverbandes, Daniel Hackenjos, wies erneut darauf hin, dass ge-rade in mittelständischen Betrieben Arbeitnehmer im großen Umfange bereits jetzt für berufliche Weiterbildung von der Arbeit freigestellt sind. Dies ist in beiderseitigem Inter-esse, da dies einerseits den Arbeitnehmer qualifiziert und andererseits das Ergebnis dem Mittelstand zur gute kommt. Nach einhelliger Auffassung der MIT hat dieses Geset-zesvorhaben der Landesregierung eine ganz andere Zielrichtung.

Gerade der mittelständische Arbeitgeber soll in Anspruch genommen werden für die Finanzierung von "allgemeinen Maßnahmen", damit Töpferkurse, Ausbildung in Ikebana-Blumenkunst, Seminare in politischer Weiterbildung. Der Mittelstand sieht in diesem unausgewogenem Vorhaben der Landesregierung nicht nur ernste Gefahr für Arbeitsplätze, sondern auch ein weiteres Anwachsen von Bürokratie und schlussendlich auch arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen wegen Lohnansprüchen für solche "allgemeine Maßnahmen".
Der Mittelstand unterstützt jede Weiterbildung und Qualifikation, die den Arbeitnehmer stärkt.


Der Mittelstand kann aber nicht für Finanzierung von allgemeiner Freizeitgestaltung allgemein in Anspruch genommen werden mit zusätzlicher Belastung durch Bürokratie.
Die Stellungnahme des Wirtschaftsministers Dr. Nils Schmid auf die parlamentarische Anfrage vom 15.05.2014 erhärtet den Verdacht, dass die durch die verfehlte Bildungsreform bereits jetzt von der Landesregierung vorausgeahnten Bildungslücken im Nachhinein durch neues Gesetz geschlossen werden soll. Mit Interesse nimmt der Mittelstand zur Kenntnis, dass sich hierfür der Wirtschaftsminister Dr. Nils Schmid verantwortlich fühlt. Während Freizeit soll der Lohn durch die Arbeitgeber weiter gezahlt werden. Begründet wird dies von den DGB-Funktionären, auch "bildungsferne Gruppen stärker für die berufliche Weiterbildung zu gewinnen."


Diese politische Kampagne des DGB ist eine weitere und ernste Bedrohung des größten Arbeitgebers in diesem Land, den mittelständischen Betrieben. Im Endergebnis bedeutet dies, dass über den Lohnfortzahlungsanspruch für Urlaub weitere fünf Arbeitstage be-zahlt werden sollen, ohne dass das Bildungsziel präzisiert ist.
Wie der Vorsitzender des Kreisverbandes Daniel Hackenjos verdeutlichte, leisten gerade die mittelständischen Betriebe einen großen Beitrag für die berufliche Weiterbildung von Arbeitnehmern. Dies ist in beiderseitigem Interesse, da dies einerseits den Arbeitnehmer weiter qualifiziert und andererseits das Ergebnis auch dem Mittelstand zugute kommt. Die Kampagne "Gib mir 5" hat aber eine ganz andere Zielrichtung.


Durch die unpräzise Bestimmung "allgemeine Maßnahmen" soll hier der mittelständische Arbeitgeber in Anspruch genommen werden für Bildungskurse, die in keinem Zusammenhang mehr mit der beruflichen Qualifikation stehen. Töpferkurse sowie Fortbildungskurse in der Ikebana-Bumenkunst sind ebenso Teil "allgemeiner Bildung" wie allgemeine Schulungen im Vereins-Führungsrechts oder für sonstige Ehrenämter.


In dem, vom Justizminister derzeit vorgestellten, Entwurf sieht der Mittelstand nicht nur eine Gefahr für Arbeitsplätze, sondern befürchtet auch eine Zunahme von arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen wegen Lohnansprüchen für solche Weiterbildungsphasen.
Der Mittelstand unterstützt jede Weiterbildung und Qualifikation, die den Arbeitnehmer stärkt. Ohne eine präzise Festlegung durch den Gesetzgeber, welche Zielbereiche der Weiterbildung konkret mit diesem Lohnfortzahlungsanspruch finanziert werden sollen, ist der vorliegende Gesetzesentwurf untauglich.
Der Mittelstand kann nicht für Finanzierung von allgemeiner Freizeitgestaltung in Anspruch genommen werden.


Norbert Müller
Pressespreche

Das Gesetzesvorhaben der Arbeitsministerin Andrea Nahles zu angeblicher "Tarifeinheit" ist Gegenstand intensiver Diskussion im Mittelstand. Der MIT-Kreisverband Breisgau-Hochschwarzwald erklärt sich hierzu wie folgt:


Dass Frau Ministerin Andrea Nahles in persona eine der größten Gefahren für die deutsche Wirtschaft im Allgemeinen und für den deutschen Mittelstand im Besonde-ren aus dem Kabinett Merkel darstellt, ist nicht erst seit der weiteren Aushebelung der Tarifautonomie und der Einführung eines Bürokratiemonster namens Mindestlohn offensichtlich. Auch die geplante und zum Glück vorerst abgewiegelte Verschärfung der Arbeitsstättenverordnung mit unter anderem lichtdurchfluteten und klimaregulierten stillen Örtchen für die Mitarbeiter, was übrigens auch im Bundestagsgebäude für er-hebliche Umbaumaßnahmen gesorgt hätte, untermauerte diese Position im Kabinett.


Was aber verleitet eine traditionell linke und überaus ideologisch geprägte Politikerin, sich am Grundgesetz zu vergehen und die Grundrechte der Bevölkerung beschneiden zu wollen. Diesmal allerdings nicht wie von Ihr zu erwarten wäre an den Grund-rechten von Unternehmern und Vermögenden sondern an denen von kleinen Interes-senvertretungen von Arbeitnehmern.
Man kann sich also fragen: „Quo vadis A. Nahles?“
Was auf den ersten Blick wie ein grober Irrläufer oder gar friendly fire aussieht entpuppt sich bei genauem Hinsehen als lupenreine Klientelpolitik.

Der Stachel saß tief, als mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts von Anfang 2010 die Tarifeinheit als unvereinbar mit dem Grundgesetz erkannt wurde und das Gericht dieses aufhob. Da kamen die Streiks der Gewerkschaft der Lokführer (GdL) und der Vereinigung Cockpit e.V. (VC) scheinbar gerade recht um unrechtmäßige - weil unverhältnismäßige - Streiks an den Pranger zu stellen und angeblich die Bevölkerung vor noch größerem Unheil zu retten. In Wahrheit geht es um die Ret-tung der großen Gewerkschaften und Gewerkschaftsverbände und der Wiedereinfüh-rung des Prinzips „ ein Betrieb, eine Gewerkschaft, ein Tarifvertrag“. Die Gefahren die sich aus dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2010 für die großen Arbeit-nehmervertretungen ergeben, schildert Detlef Wetzel, Vorsitzender der IG Metall, auf deren Homepage deutlich. Also muss das Rad wieder zurückgedreht werden - auch wenn dabei Grundrechte auf der Strecke bleiben werden.


Als damals der Mehrwertsteuersatz für Hotel- und Gaststättenbetriebe herabgesetzt wurde, war der Aufschrei in Politik und Presse wegen der „unerträglichen Klientel-politik" groß. Wo bitte bleibt der Aufschrei, wenn ein Mitglied der IG Metall, was Frau Nahles ja ist, Klientelpolitik bis auf die Ebene des Grundgesetzes betreibt.
Um die Belange der Wirtschaft und schon gar nicht des Mittelstandes geht es hier-bei in keiner Weise.


Norbert Müller
Pressesprecher

Der Kreismittelstandstag der Mittelstandsvereinigung der CDU Breisgau-Hochschwarzwald, unter der Versammlungsleitung der Bezirksvorsitzenden Ruth Baumann, stand im Zeichen inhaltlicher Positionierung des Mittelstandes in der Gesellschaft und in der CDU sowie der Neuwahl des Vorstandes.
Einstimmig wurde Daniel Hackenjos zum neuen Vorsitzenden gewählt. Der 33-jährige Mit-telständler ist von Beruf Diplom Ingenieur und Geschäftsführer eines alt eingesessenen mit-telständischen Betriebes im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald und führt damit die Tra-dition dieses Familienbetriebes fort.


Ebenso einstimmig wurden zu Stellvertretern gewählt Klaus Natterer aus Staufen, Thomas Schätzle aus Vogtsburg-Schelingen sowie Bernhard Scherer aus St. Peter. Ebenso einstim-mig wurden zum Kreisschatzmeister Marco Reiner, zum Schriftführer Ulrich Madzek, zum Pressesprecher Norbert Müller und zum Internetbeauftragten Dr. Carsten Menn gewählt. Zu Beisitzern im Vorstand wurden in großer Einmütigkeit Norbert Bekermann, Klaus Faller, Re-gina Hägele, Daniel Linen von den Berg, Timo Löffler, Michael Rees und Wolfgang Rieste-rer gewählt.
Im Anschluss an die Wahlen hielt der Bundesgeschäftsführer der CDU Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung, Herr Dieter Lehnen, das Hauptreferat und wies hierbei auf die hohe Bedeutung des Mittelstandes für die Entwicklung unserer Gesellschaft hin. Der Mittelstand ist der größte Arbeitgeber in unserem Land. Er ist von seiner Struktur her damit in der Mitte des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens angesiedelt. Die Mittel- standsvereini-gung der CDU ist damit Ansprechpartner für alle Leistungsträger und die gesamte bürgerli-che Mitte in diesem Land.

In der anschließenden lebhaften Diskussion wurde darauf verwiesen, dass die Mittelstands-vereinigung ihre Politik aus den christlichen Grundwerten unserer Gesellschaft formuliert, hieraus auch unmittelbar die gewählten Mandatsträger in Bund und Land anspricht, und Er-gebnisse auf parlamentarischer Ebene einfordern kann. Erneut verdeutlicht wurden die Kernforderungen des Mittelstandes, Planungssicherheit für den Mittelstand, die Minderung der kalten Progression sowie marktwirtschaftliche Ausrichtung der Energiepolitik.
Die Bezirksvorsitzende Ruth Baumann verlieh im Anschluss hieran dem langjährigen Kreis-vorsitzenden, Rudi Lais, der aus beruflichen Gründen aus dem Vorstand ausschied, als Dank für die langjährige Verantwortung als Vorsitzender des MIT-Kreisverbandes die silber-ne Ehrennadel der CDU-Mittelstandsvereinigung.
Der Mittelstandstag endete mit dem Schlusswort des neu gewählten Kreisvorsitzenden mit der Zusicherung engagierter Arbeit des gesamten neu gewählten Vorstandes für den Mittel-stand.


Norbert Müller
-Pressesprecher-