Der Kreismittelstandstag der MIT, der Mittelstandsvereinigung der CDU Breisgau-Hoch-schwarzwald, unter der Versammlungsleitung der Bezirksvorsitzenden Ruth Baumann, stand im Zeichen inhaltlicher Positionierung des Mittelstandes in der Gesellschaft und in der CDU sowie der Neuwahl des Vorstandes. Als Gastreferent wurde der MIT-Hauptge-schäftsführer Thorsten Alsleben aus Berlin herzlich begrüßt, der das Hauptreferat des Mit-telstandstages hielt.
Im Rechenschaftsbericht des alten und neuen Vorsitzenden wurde die Intensivierung der Gespräche mit mittelständischen Organisationen, hier insbesondere der IHK Südlicher Oberrhein, dem Bad.Landw.Hauptverband BLHV sowie dem Weinbauverband hervorge-hoben und damit die Vernetzung der MIT im Mittelstand gezeigt. Hierzu gehörte die Dar-stellung der verschiedenen Veranstaltungen der MIT in Zusammenarbeit mit anderen Ver-bänden u.a. der IHK zu den aktuellen Themen, wobei den Fragen zu Betriebsnachfolge in mittelständischen Unternehmen besondere Aufmerksamkeit zuteil wurde.
Einstimmig wurde der bisherige Amtsinhaber Daniel Hackenjos als Vorsitzender wieder-gewählt. Der 35-jährige Mittelständler ist von Beruf Diplom Ingenieur und Geschäftsführer eines alt eingesessenen mittelständischen Betriebes im Landkreis Breisgau-Hoch-schwarzwald und führt die Tradition dieses Familienbetriebes fort.
Ebenso einstimmig wurde zum Stellvertreter Klaus Natterer aus Staufen gewählt. Ebenso einstimmig wurden zum Kreisschatzmeister Marco Reiner, zum Schriftführer Daniel Linen von den Berg, zum Pressesprecher Norbert Müller und zum Internetbeauftragten Dr. Cars-ten Menn gewählt.
Der MIT-Hauptgeschäftsführer Thorsten Alsleben gratulierte dem wiedergewählten Vor-stand und warb für ein Engagement in der MIT: "Uns unterscheidet von allen anderen Wirtschaftsverbänden, dass wir nicht von außen versuchen, Politik zu beeinflissen, sondern wir sind Teil der Politik." Als Parteivereinigung sei die MIT in den Vorständen der CDU auf allen Ebenen vertreten und hat zahlreiche Abgeordnete aus EU-Parlament, Bundestag, Landtagen und Kommunalparlmenten in ihren Reihen.
Alsleben: "Bei uns engagieren sich unternehmerische denkende Politiker genauso wie politisch denkende Unternehmer. Diese Kombination macht die MIT einzigartig."
Alsleben beschrieb danach die Reformen, die der Bundesverband in den letzten beiden Jahren durchgeführt hat. So habe sich die MIT nicht nur neues Logo und neue Webseite gegeben, sondern arbeitet mit neuen Kommunikationsmitteln und modernen Veranstal-tungsformaten wie der MIT:FUTURA zum Thema Startups u.a.
Alsleben zeigte anhand der Initiative zur Abschaffung der kalten Progression im Steuerrecht, wie kampagnenfähig und erfolgreich die MIT inzwischen ist. Er appellierte an den neugewählten Vorstand, sich mit wirtschaftsnahen Politikern der CDU in den Kommunal- und Kreisparlamenten sowie mit politisch nahestehenden Führungskräften aus Wirtschaftsverbänden weiter zu vernetzen, um eine höhere Schlagkraft zu erhalten. Alsleben: "Der MIT-Bundesverband ist diesen Weg auch über Kooptationen für den Bundesvorstand gegangen, dem hochrangige Politiker und Verbandsvertreter angehören."
Der Mittelstandstag endete mit dem Schlusswort des neu gewählten Kreisvorsitzenden mit der Zusicherung, dass die Worte des Hauptgeschäftsführers nicht ungehört bleiben in der Arbeit des gesamten neu gewählten Vorstandes.

Norbert Müller
Pressesprecher

Die Mittelstandsvereinigung Breisgau-Hochschwarzwald befasste sich ausführlich in ihrer letzten, gut besuchten Veranstaltung zu dem Thema "Unternehmen als Bürokratieopfer, wie bürokratisch ist Deutschland wirklich?" Die MIT konnte hierzu Herrn Prof. Dr. Volker Witt-berg, dem Leiter des nationalen Zentrums für Bürokratiekostenabbau (NZBA) gewinnen, der seit 2001 den Lehrstuhl für Mittelstandsmanagement innehat an der Fachhochschule des Mittelstandes (FHM) in Bielefeld. Weiter ist er Leiter des FHM-Instituts für den Mittelstand in Lippe (IML), Detmold.
Im Eingang zu dem sehr informativen Referat erläuterte Herr Prof. Dr. Wittberg die Entwick-lung, dass sich auch die Wissenschaft mittlerweile intensiv damit befasst, dass die mittels-tändischen Unternehmen in weiten Bereichen anders belastet sind als Großbetriebe, was zur Gründung von Fachhochschulen des Mittelstandes führte, an denen mittlerweile in Deutschland ca. 2500 Studierende speziell für ihre Tätigkeit im Mittelstand ausgebildet wer-den. Inhaber dieser Bildungseinrichtungen ist die Stiftung Bildung und Handwerk.
Der Referent ging Eingangs sehr deutlich darauf ein, dass Bürokratie nicht grundsätzlich schlecht ist, da sie zu Rechtssicherheit und Planungssicherheit führen kann und veran-schaulichte dies an Negativbeispielen aus den USA, Indien, Costa Rica und China.


Prof. Dr. Wittberg verdeutlichte aber sehr eingehend, dass gerade der Mittelstand unter der stetig anwachsenden Fülle mit gradueller Erhöhung von bürokratischen Lasten leidet sowie an oft sehr kurzfristigen Änderungen, die gerade das Gegenteil von Planungssicherheit auslösen. Anhand einer ausführlichen Studie des NZBA verdeutlichte der Referent die "überproportionale Belastung der mittelständischen Betriebe, da diese im selben Umfange Pflichten zu erfüllen haben wie Großunternehmen" und stellt fest:

"Mittelständische Unternehmen sind allein mit 153 Arbeitgeberpflichten, die kostenlos für den Staat erbracht werden, an der Grenze ihrer perso-nellen und finanziellen Belastbarkeit."
Im Rahmen dieser Studie wurde anhand eines mittelständischen Betriebes in der Metallver-arbeitung mit 100 Arbeitnehmern allein eine Kostenbelastung für die Erfüllung von nur 10 Arbeitgeberpflichten (von 153) mit jährlich € 17.940,00 ermittelt, was in der Studie hochge-rechnet auf alle mittelständischen Betriebe in Deutschland unter 200 Arbeitnehmern insge-samt 3 Milliarden Euro ausmachen. Kern der bürokratischen Vorgaben sind die Erfüllung von Arbeitgeberpflichten, die eigentlich der Staat zu erfüllen hat, die aber ohne jede Kosten-erstattung der Arbeitgeber in Deutschland für den Staat erfüllt.


Prof. Dr. Wittberg erläuterte beispielhaft den Gegensatz zu Frankreich oder Schweiz, in der die Steuerpflicht eines Bürgers ohne Beteiligung des Arbeitgebers abgewickelt wird, wohin-gegen in Deutschland der Arbeitgeber das Inkasso für den Staat übernimmt und für die ab-zuführende Lohnsteuer auch noch die eigene Haftung. Eine Pikanterie am Rande:
"Soweit der Arbeitgeber Kirchensteuer an den Staat abführt, wird diese vom Staat an die Kirchen nicht in gleicher Höhe abgeführt, sondern ab-züglich einer Inkassogebühr."
Die mittelständischen Betriebe sind in Deutschland der größte Arbeitgeber und der größte gewerbliche Steuerzahler. Die Gefahr, die durch die ständige und graduelle Erhöhung der bürokratischen Anforderungen an den Mittelstand zu realer Gefahr für Arbeitsplätze werden verdeutlichte Prof. Dr. Wittberg an der Metapher vom "gekochten Frosch":
"Wenn man einen Frosch in kochendes Wasser wirft, wird er sofort zu-rückspringen und alles versuchen um diesem Inferno zu entgehen. Wird er in kaltes Wasser geworfen und dieses langsam aber stetig erhitzt, wird er immer gelähmter und stirbt schließlich."


Prof. Dr. Wittberg erläuterte sodann, dass ein erster und wichtiger Schritt im Interesse des Mittelstandes auf Bundesebene die Einrichtung des Normenkontrollrates war. Dieser Nor-menkontrollrat ist beteiligt bei der Gesetzgebung und analysiert die Kostenbelastungen, die aus Gesetzesvorhaben gerade für mittelständische Unternehmen folgen. Prof. Dr. Wittberg erläuterte, dass diese Einrichtung ein wichtiger Schritt in der Wahrnehmung der tatsächli-chen wirtschaftlichen Situation des Mittelstandes ist und verdeutlichte:
"Bis dahin erfuhr die Politik nur die Realität der Großunternehmen und deren Interessen, nicht aber die des Mittelstandes."
Bezogen auf Baden-Württemberg kritisierte Prof. Dr. Wittberg die strikte Weigerung der Grün/Roten Landesregierung, einen solchen Normenkontrollrat auch auf Landesebene in Baden-Württemberg einzurichten und in die Landesgesetzgebung einzubinden.


Prof. Dr. Wittberg schloss sein Referat mit dem Aufruf an die Mittelständler, die Politik nicht aus ihrer Verantwortung für Millionen von Arbeitsplätzen im Mittelstand zu entlassen.


Norbert Müller
Pressesprecher

Die MIT Breisgau-Hochschwarzwald informierte in einer Veranstaltung zu Fragen von Unternehmensnachfolge bzw Existenzgründung die jetzt immer breiteren Raum einnehmen. Referenten waren der Leiter der GB Existenzgründung und Unternehmensförderung der IHK Südlicher Oberrhein, Michael Bertram, sowie der Freiburger Rechtsanwalt und Vor-standsmitglied der MIT, Norbert Müller. Der stellvertretende Kreisvorsitzende des Mitte-standsvereinigung MIT Breisgau-Hochschwarzwald, Thomas Schätzle, begrüsste die jun-gen und älteren Mittelständler sowie auch den langjährigen CDU-Landtagsabgeordneten und jetzigen Kandidaten des Wahlkreises 46, Herrn Dr. Klaus Schüle.


Michael Bertram zeigte zunächst aus seiner vielfältigen Erfahrung als Leiter der für Be-triebsnachfolge und Existenzgründung zuständigen Abteilung der IHK, dass laut Institut für Mittelstandsforschung von 2014 bis 2018 über 135.000 Mittelsztand-Unternehmen zur Be-triebsnacfolge anstehen - mit weiter steigender Tendenz. Im Bereich der IHK Südlicher Oberrhein betrifft dies nach aktueller Sonderauswertung der Mitgliederdaten 6.866 Unter-nehmen mit bis 200 Beschäftigten, deren Geschäftsführer 55 Jahre oder älter sind.
Dem aufgezeigten Handlungsbedarf trägt die IHK Südlicher Oberrhein durch kompetente Beratung und Begleitung in Fragen der Unternehmensnachfolge Rechnung. Sie bietet ihren Mitgliedern folgenden Leistungen im Bereich Unternehmensnachfolge an:

- Über die verfügbaren Börsen (Wirtschaft im Südwesten sowie Internetportal nexxt-change) werden kostenlose Inserate zur entsprechenden Suche nach Betrieben oder Nachfolgern eingestellt, verwaltet und zusammengeführt.
- Die IHK begleitet auf Wunsch die Erstgespräche/Matching-Gespräche als „neutrale Stelle“.
- Abgebende Unternehmen und potentielle Nachfolger erhalten auf Wunsch analog zur Gründungs- oder Förderungsberatung auch Beratung zu nachfolgerelevanten Themen sowie ggf. Zuführung zu Beratungsförderprogrammen. Gleichzeitig halten wir entspre-chendes Informationsmaterial vor.
- Die IHK unterstützt bei der Vorbereitung von abgebenden Unternehmen für die Über-gabe im Sinne von Hilfe zur Selbsthilfe. Analog werden Nachfolger bei der Existenz-gründung durch Betriebsübernahme unterstützt.
- In Abstimmung mit dem GB Recht und Steuern können im Rahmen der IHK juristische Fragestellungen mit den Interessenten besprochen werden.
- Regelmäßige Informationsveranstaltungen mit nachfolgerelevanten Themen, aktuell: Unternehmensnachfolge im ländlichen Raum in Titisee-Neustadt am 22.07.2015 (in Kooperation mit der IHK Hochrhein-Bodensee und der IHK Schwarzwald-Baar-Heu-berg)


Die IHK Südlicher Oberrhein ist somit der Ansprechpartner zur Orientierung in allen Phasen der Unternehmensnachfolge mit dem Ziel Erhalt und Ausbau bestehender Arbeitsplätze.
Im anschließenden Referat des Freiburger Rechtsanwaltes Norbert Müller, zeigt dieser aus seiner langjährigen Tätigkeit für mittelständische Unternehmen die zunehmende Erschwe-rung für Betriebsnachfolger oder Existenzgründer auf, aus Maßnahmen des Gesetzgebers, die seit langem Gegenstand öffentlicher Diskussion sind. Er verwies hierbei nochmals aus-drücklich, dass nicht der Mindestlohn von € 8,50 aus dem letzten Gesetz das Problem ist sondern die zusätzlichen Kosten im Personalbereich zur Erfüllung der Dokumentations-pflicht über geleistete Arbeitsstunden, was so manchen Mittelständler überfordert.


Gesondert ging der Referent auf eine Erschwerung von Betriebsnachfolge oder Existenz-gründung ein, die nicht durch den Gesetzgeber veranlasst ist sondern durch Entwicklung der Rechtsprechung der Sozialgerichte zu § 7 SGB IV, von der Öffentlichkeit nahezu unbe-merkt.
Nach dem Wortlaut des Gesetzes ist Sozialversicherungspflicht gegeben, wenn "Beschäfti-gung in einem Arbeitsverhältnis" vorliegt und "der Beschäftigte Weisungen des Weisungs-gebers befolgen" muss und er in dessen "Arbeitsorganisation eingegliedert" ist.


Anhand eines konkreten Urteils des Sozialgerichts Freiburg vom 25.03.2015 im Rahmen von Betriebsnachfolge, zeigte der Referent, dass eine Betriebsübergabe an mehr als zwei Nachfolger oder eine Existenzgründung mit mehr als einem Gründer, die Existenz des Be-triebes vernichten kann. In diesem Fall betraf es einen Geschäftsführer einer GmbH mit einem Anteil von 40%, der vom Tag der Gründung im Jahr 2009 an nicht nur alleinvertre-tungsberechtigt war, sondern nach den Bestimmungen des GmbH-Gesetzes und des Ge-sellschaftsvertrages über eine Sperrminorität verfügt, wonach gegen seinen Willen er nie-mals als Geschäftsführer abberufen werden kann, dass gegen seinen Willen niemals ein weiterer Geschäftsführer bestellt werden kann sowie dass gegen seinen Willen in der Ge-sellschafterversammlung keine unternehmerische Entscheidung getroffen werden kann. Dieser Unternehmer wurde als Arbeitnehmer im Sinne des Rentenrechts und der Arbeits-förderung eingestuft, da er nicht Gesellschafter zu einhalb oder mehr ist. Das hätte vernich-tende Folgen für den Handwerksbetrieb. Dieser müsste mit Nachzahlungen in die Sozial-versicherung von über 100.000,00 € rechnen, würde dieses Urteil rechtskräftig werden. Ge-gen das Urteil ist Berufung eingelegt.


Der Referent zeigte mit Zitaten dem Auditorium, dass dieses Urteil nicht aus dem Wortlaut des Gesetzes abgeleitet ist sondern von der Ideologie geprägt, Betriebsnachfolger oder Existenzgründer als "Rentenflüchtling" zu sehen, der der Sozialversicherungspflicht zuge-führt werden muss.


Diese Rechtsprechung betrifft nicht Großunternehmen oder Konzerne sondern ausschließ-lich den Mittelstand. In Ansehung der hierdurch verursachten Folgelasten erklärte der Refe-rent, dass dies ein schlimmes Signal an alle junge Menschen ist, die sich dem Wagnis selb-ständiger Existenzgründung oder der Übernahme eines Betriebes als Nachfolger stellen wollen und appellierte an die Politik solche Veränderungen wahrzunehmen und entgegen zu steuern. Die anschließende lebhafte Diskussion mit den Referenten zeigte, dass solches dringend notwendig ist.


Norbert Müller
Pressespreche

Der Mittelstand befürchtet erneut, unangemessen belastet zu werden. In der Politik liegen Pläne vor, wonach Betriebe für verdachtsunabhängige Routinekontrollen bei der Lebensmittelüberwachung künftig zur Kasse gebeten werden sollen.
Der Ausschuß für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit des europäischen Parlaments hat jüngst einen Berichtsentwurf beschlossen, der Gebühren für reine Routinekontrollen vorsieht. Auch die EU-Kommission und einige Bundesländer wie Nordrhein- Westfalen und Niedersachsen haben angekündigt, eine entsprechende Gebührenordnung zu erlassen. Niedersachsen hat bereits einen Entwurf für eine Gebührenordnung vorgelegt. In NRW soll eine Gebührenordnung für das Jahr 2015 eingeführt werden. Die EU-Kommission strebt eine einheitliche Regelung zum Jahr 2016 an.


Eine solche weitere Belastung des Mittelstandes muss verhindert werden. "Wir sind sehr da-für, die Qualitätsstandards im Umgang mit Lebensmitteln zu überwachen. Doch es ist originä-re hoheitliche Aufgabe des Staates, diesen Standard zu gewährleisten", erklärt Daniel Hackenjos, Vorsitzender der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU Breisgau- Hochschwarzwald und ergänzt "es ist nicht hinnehmbar, dass die Kosten für amtliche Kontrollen auf Unternehmen abgewälzt werden sollen, auch wenn hierbei nachweislich keinerlei Beanstandungen festgestellt wurden."
Der Mittelstand befürchtet zu recht, dass Betriebe, die sauber arbeiten, die hohen Standards einhalten und sich nichts vorzuwerfen haben, zur Melkkuh für öffentliche Haushalte werden sollen.

Der Pressesprecher der MIT Breisgau-Hochschwarzwald, Norbert Müller, weist darauf hin, dass sich die Frage aufdrängt, "ob es bei den Gebühren wirklich um wirksame Lebensmittelkontrollen geht oder ob einfach nur die Kassen der öffentlichen Hand aufgefüllt werden sollen. Nach den Vorlagen könnten in unseren Betrieben beliebig viele Kontrollen durchgeführt werden, je nach Geldbedarf der öffentlichen Kassen."
Die MIT Breisgau-Hochschwarzwald ist einschränkungslos für den Beibehalt der bisherigen Regelung, wonach nur jene Betriebe die Kontrollen zahlen, bei denen es Beanstandungen gibt.
Die MIT Breisgau-Hochschwarzwald fordert die Abgeordneten auf EU-Ebene auf, in Deutsch-land sowie in Baden-Württemberg diese Zwangsgebühren zu verhindern. Der Mittelstand ist der größte Arbeitgeber in unserem Land. Den Mittelstand noch mehr abzuwürgen ist im Ergebnis eine Politik des Sozialabbaus.


Norbert Müller
Pressespreche